Zu Ehrenmitgliedern werden physische Personen, die auf Antrag des Vorstands aufgrund besonderer Verdienste um den Verein durch die Mitgliederversammlung ernannt werden. Bei der Erstellung eines Vorschlages zur Ernennung von Ehrenmitgliedern sind die Dauer der Mitgliedschaft und die besonderen Verdienste zu berücksichtigen.
Bislang wurden 7 Personen zu Ehrenmitgliedern des Elternvereins ernannt.