Der Schulgemeinschaftsausschuss ist im Schulunterrichtsgesetz verankert und ist ein Organ der Schule. Er setzt sich aus
zusammen.
Der Elternverein BG/BRG KO entsendet die drei Vertreter der Erziehungsberechtigten und deren Stellvertreter und hat somit ein gesetzlich verankertes Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht. Die aktuelle Zusammensetzung des SGA finden Sie auf der Seite der AHS unter diesem Link.